3.3. Der Beschuldigte unterliegt mit seinen Anträgen vollumfänglich, womit ihm für das Beschwerdeverfahren keine Entschädigung auszusprechen ist. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 21. Juli 2022 aufgehoben. 2. Soweit der Beschwerdeführer mehr oder anderes verlangt, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.