In der zweiten Befragung gab der Beschuldigte erstmals an, dass der Beschwerdeführer auch angedroht habe, seine Familie umzubringen (dies in Übereinstimmung mit den Aussagen der Ehefrau), und dass er Angst gehabt habe, dass der Beschwerdeführer seine Frau schlage, weshalb er auf ihn zugegangen sei. In der ersten Befragung hatte er noch ausgesagt, dass seine Frau den Beschwerdeführer habe beruhigen können, weshalb er etwas auf ihn zugegangen sei.