Dass am 10. März 2021 beim Beschuldigten ein Herzeingriff durchgeführt wurde (Ablation wegen typischen Vorhofflatterns; Austrittsbericht des E. vom 12. März 2021 S. 1) schliesst nicht aus, dass er (ebenfalls) ausfällig geworden sein könnte. Der Beschuldigte wurde gemäss Austrittsbericht des E. in gutem Allgemeinzustand und ohne Anordnung zur speziellen Schonung entlassen (Austrittsbericht des E. vom 12. März 2021 S. 2).