2.3.1.2. Zum Hergang der Auseinandersetzung gaben beide Beteiligten an, dass sie aneinander vorbeigegangen seien und sich dabei angeschaut hätten. Kurz danach habe die Auseinandersetzung begonnen, wobei der Beschwerdeführer Spanisch und der Beschuldigte Portugiesisch gesprochen habe (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 2. April 2021 S. 4; delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 1. April 2021 S. 4). Übereinstimmend wurde zudem geschildert, dass wenig später die Ehefrau des Beschuldigten dazugekommen sei, dass der Beschwerdeführer während der Auseinandersetzung seine Jacke ausgezogen habe, dass sich die Ehefrau des Beschuldigten zwischen den Beschuldigten und den Be-