delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 29. April 2021 S. 7, delegierte Einvernahme der Ehefrau des Beschuldigten vom 15. April 2021 S. 7). Einen konkreten Grund für die Auseinandersetzung konnte keiner der Beteiligten nennen (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 2. April 2021 S. 6; delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 1. April 2021 S. 7; delegierte Einvernahme der Ehefrau des Beschuldigten vom 15. April 2021 S. 7 f.).