Die verschiedenen Aussagen der involvierten Parteien seien einander nie gegenübergestellt und kritisch auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft worden. Dass generell diejenige Person, welche zuerst den Notruf verständige, das Opfer sei, sei unzutreffend. Gerade bei einem verbalen Disput könne es strategisch äusserst vorteilhaft sein, als Erster seine Geschichte vortragen zu können. Der Beschuldigte habe anlässlich des Notrufs den Ablauf nicht geschildert und habe folglich auch keine Geschichte erfinden müssen.