In allen Einvernahmen hätten er und seine Ehefrau immer wieder einen detaillierten, ausführlichen, stimmigen und widerspruchsfreien Sachverhalt wiedergegeben. Dass sich die einzuvernehmende Person bei gewissen Details (welcher Herzeingriff beim Beschuldigten vorgenommen worden sei und ob der Lift einen Piepston von sich gebe) nicht mehr habe erinnern können, sei völlig irrelevant. Hätte der Beschuldigte tatsächlich einen falschen Sachverhalt zur Anzeige gebracht, würde dies bedingen, dass er bereits mit dem getätigten Notruf eine komplett falsche Geschichte hätte erfinden und sich mit seiner Frau hätte abstimmen müssen, was nicht realistisch sei.