- Rund drei Monate vor dem zu beurteilenden Vorfall sei es bereits zu einem verbalen Disput zwischen der Ehefrau des Beschuldigten und der Ehefrau des Beschwerdeführers gekommen, wobei die Ehefrau des Beschuldigten die Ehefrau des Beschwerdeführers massiv beschimpft und bedrängt habe. Später habe sich auch der Beschuldigte noch eingemischt (Beschwerde S. 16 f.). - Der Beschuldigte habe auch schon Herrn C. grundlos eines Diebstahls von Felgen verdächtigt und angezeigt sowie wegen seines Namens und seiner Herkunft beschimpft. Das Verfahren sei soweit bekannt eingestellt worden (Beschwerde S. 17).