Angesichts dieser Beschimpfungen anlässlich einer Einvernahme sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte in einem Disput noch gröbere Beschimpfungen austeile (z.B. "Arschlochspanier"; Beschwerde S. 8). - Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte, welcher sich (häufig zusammen mit den Kindern) zu Hause im Homeoffice befunden habe, frustriert und deprimiert gewesen sei. Wie angespannt die familiäre Situation des Beschuldigten gewesen sei, zeige sich auch im Umstand, dass sporadisches Herzrasen als -7-