Vielmehr hätten sie angegeben, dass er grundlos ausfällig und drohend geworden sei, möglicherweise frustriert, depressiv oder wütend gewesen sei oder er möglicherweise Drogen nehme. Angesichts dieser Beschimpfungen anlässlich einer Einvernahme sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte in einem Disput noch gröbere Beschimpfungen austeile (z.B. "Arschlochspanier"; Beschwerde S. 8). - Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte, welcher sich (häufig zusammen mit den Kindern) zu Hause im Homeoffice befunden habe, frustriert und deprimiert gewesen sei.