Dies stehe im Widerspruch zu den Aussagen der Ehefrau, dass der Beschuldigte eine sehr ruhige Person sei (Beschwerde S. 7). - Der Beschuldigte und seine Ehefrau hätten keine nachvollziehbare Erklärung für die deponierten Anschuldigungen nennen können. Vielmehr hätten sie angegeben, dass er grundlos ausfällig und drohend geworden sei, möglicherweise frustriert, depressiv oder wütend gewesen sei oder er möglicherweise Drogen nehme.