- Entgegen der Behauptungen des Beschuldigten könne nicht von einer gesundheitseinschränkenden Herzoperation ausgegangen werden. Gemäss dem Austrittsbericht des E. [Spital] sei einzig der cavotricuspidale Isthmus verödet und der Beschuldigte in gutem Allgemeinzustand entlassen worden (Beschwerde S. 5 f.). - Die Angaben des Beschuldigten, dass er nicht rauche und nicht trinke, seien falsch. Im Austrittsbericht des E.[Spital] sei "Nikotin, 7 Packyears", verzeichnet (Beschwerde S. 6). -