Ansonsten alles unter KEF zu Lasten des Beschuldigten, eventualiter der Staatskasse." 3.2. Am 1. September 2022 leistete der Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 26. August 2022 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1'000.00. 3.3. Mit Eingabe vom 6. September 2022 erstattete die Staatsanwaltschaft Baden die Beschwerdeantwort. 3.4. Mit Eingabe vom 20. September 2022 erstattete der Beschuldigte eine Stellungnahme und beantragte: " 1. Es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. -4-