" 1. Es sei die angefochtene Einstellungsverfügung vom 21. Juli 2022 im Strafverfahren gegen B. aufzuheben, an die Vorinstanz zurück zu weisen und die Vorinstanz zur Vervollständigung des Sachverhalts sowie zum Erlass eines Strafbefehls bzw. Anklageerhebung anzuweisen. 2. Dem Beschuldigten seien die Verfahrenskosten aufzuerlegen. 3. Der Beschuldigten sei zur Zahlung der Parteikosten des Beschwerdeführers zu verurteilen.