1.3. 1.3.1. Am 26. Juli 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Baden gegen den Beschwerdeführer einen Strafbefehl wegen Drohung und Beschimpfung zum Nachteil des Beschuldigten und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 60.00, Probezeit 2 Jahre, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, sowie zu einer Busse von Fr. 300.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). 1.3.2. Mit Eingabe vom 29. Juli 2022 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen diesen Strafbefehl.