hätten das Fehlen einer solchen Einwilligung bestätigt, was er mit Schreiben vom 31. August 2020 dem Vorsteher DGS gemeldet habe. Zuvor habe er die notwendigen Abklärungen getätigt und von swissmedic die Rückmeldung erhalten, dass für den Einsatz von "5-ALA" am D. nie um eine erforderliche Bewilligung ersucht worden sei. Zudem hätten sich zwei […] dahingehend geäussert, dass der am D. praktizierte Einsatz von "5-ALA" bei gutartigen Tumoren medizinisch nicht sinnvoll sei und dass die Patienten über die Anwendung wahrscheinlich nicht informiert worden seien. Die Information des Vorstehers DGS sei angemessen und verhältnismässig gewesen.