1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 27. Juni 2022 wegen der vom Beschwerdeführer am 14. Juni 2021 beanzeigten Präsentation sowie wegen einer vom Beschuldigten […] gegenüber Journalisten gemachten Äusserung, die als Zitat im erwähnten NZZ-Artikel veröffentlicht worden sei, gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen mehrfacher übler Nachrede. Der Beschuldigte erhob am 28. Juli 2022 (vorsorglich) Einsprache gegen diesen Strafbefehl.