Weil aber zumindest der Aktenumfang für einen Ehrverletzungsfall eher überdurchschnittlich ist, erscheint es dennoch angemessen, für die Vorbereitung der Beschwerdeantwort (einschliesslich Kontakte zwischen Beschuldigtem und Verteidiger sowie Studium der angefochtenen Teileinstellungsverfügung und der Beschwerde) 2.5 Stunden und für das Verfassen der 8-seitigen Beschwerdeantwort weitere 2 Stunden einzusetzen. Für das Führen des weiteren Schriftenwechsels und das Studium (inklusive Besprechung) des vorliegenden (gänzlich zu Gunsten des Beschuldigten ausfallenden) Entscheids erscheinen weitere 1.5 Stunden angemessen, womit sich der angemessene Zeitaufwand auf 6 Stunden beläuft.