6.3. Der Beschuldigte machte mit Beschwerdeantwort einen Zeitaufwand von 9.5 Stunden, einen Stundenansatz von Fr. 250.00 und eine Auslagenpauschale von 4 % geltend. Den Zeitaufwand von 9.5 Stunden begründete er mit Studium der Beschwerde, Ausarbeitung der Beschwerdeantwort, "Instruktion durch den Klienten", Studium des eingehenden "Obergerichtsurteils" und "Nachbesprechung mit dem Klienten". Den maximalen Stundenansatz von Fr. 250.00 begründete er mit dem Aktenumfang und der Komplexität der sich stellenden Fragen und der Bedeutung des Falles für ihn.