5.6. Zur vom Beschuldigten dem Beschwerdeführer vorgeworfenen "Seitenverwechslung" bei einer Operation ist einem "Protokoll Staff-Meeting" der […] des D. vom […] zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer über einen Fall berichtet habe, bei dem "eine falsche Seite kraniotomiert" worden sei, dass sich retrospektiv gezeigt habe, dass die Angaben im "eOPPs" falsch gewesen seien und dass er H. "offiziell" informieren werde. Aktenkundig (Beizugsakten DGS 1/1) ist weiter eine E-Mail von H. an den Beschwerdeführer vom 5. April 2019, wonach er mittels eines anonymen Hinweises von einer "Seitenverwechslung" erfahren habe.