Erwähnt wird auch, dass bei "5-ALA" die Gefahr von Phototoxizität besteht, dass "5-ALA" die Leber belastet, dass "5-ALA" bei vorbestehenden kardiovaskulären Erkrankungen mit Vorsicht anzuwenden ist und dass die Überwachung des Blutbildes empfohlen wird. Weiter reichte der Beschwerdeführer ein Formular "Patienteninformation und Einverständniserklärung" ein (Beilage 2). Diesem ist zu entnehmen, dass die Anwendung "dieses Farbstoffs" [gemeint ist "5- ALA"] ausserhalb der derzeit gültigen Zulassung (in der Schweiz nur für bösartige Tumore) erfolge, weshalb eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich sei.