Der Beschwerdeführer bestätigte in seiner Stellungnahme vom 5. Februar 2021 (Beizugsakten DGS, Dossier 1/1) den Einsatz von "5-ALA" auf der […] des D. auch bei Operationen von Meningeomen seit 2007 (S. 2). Er reichte damals auch eine "Interne Richtlinie […]" ein (Beilage 5). Dieser ist zu entnehmen, dass der Einsatz von "5-ALA" der Diagnostik und Lokalisierung von Tumorresten maligner Gliome dient. Erwähnt wird auch, dass bei "5-ALA" die Gefahr von Phototoxizität besteht, dass "5-ALA" die Leber belastet, dass "5-ALA" bei vorbestehenden kardiovaskulären Erkrankungen mit Vorsicht anzuwenden ist und dass die Überwachung des Blutbildes empfohlen wird.