5.2. Inwieweit das in E. 5.1 Ausgeführte auch für die weiteren vom Beschuldigten in der Aufsichtsanzeige erhobenen Vorwürfe gilt, kann offenbleiben, weil diesbezüglich (wie sogleich zu zeigen ist) die Gutglaubensbeweise i.S.v. Art. 173 Ziff. 2 StGB ohne Weiteres als erbracht zu betrachten sind. 5.3. In der Aufsichtsanzeige wurde u.a. zumindest sinngemäss der Vorwurf geäussert, dass Patienten […] des D. "5-ALA" ohne Vorliegen des hierfür erforderlichen "informed consent" abgegeben worden sei.