Erforderlich sind etwa konkrete (eindeutige) Hinweise, dass jemand rechtsmissbräuchlich eine Aufsichtsanzeige erstattet bzw. als Vehikel dafür verwendet hat, ehrverletzende Äusserungen zu verbreiten. Dies ist zwar nicht als Freibrief dafür zu verstehen, sich im Rahmen einer Aufsichtsanzeige auch ungestraft ehrverletzend äussern zu dürfen.