4. 4.1. Im an den Vorsteher DGS gerichteten, nicht anonym verfassten und durchwegs in einem sachlichen Ton gehaltenen Schreiben vom 31. August 2020 wird insbesondere beanstandet, dass die Leitung des D. konkret aufgelistete Verfehlungen namentlich auch des Beschwerdeführers, wie in E. 2.1 wiedergegeben, ignoriere bzw. toleriere. Darüber hinaus wird angedeutet, dass gegen den Beschwerdeführer womöglich polizeilich ermittelt werde und werden ihm nicht nur Fehler in seiner ärztlichen Behandlungs-, For- schungs- und Publikationstätigkeit zur Last gelegt, sondern auch im Umgang mit diesen Fehlern.