" The study was supervised by the institutional review board of our institution, D.. The off-la-bel use of 5-ALA for intracranial tumors was approved by the Swiss Agency for Therapeutic Products (Swissmedic)" Damit habe der Beschwerdeführer selbst den Eindruck erweckt, dass eine Bewilligung der Ethikkommission vorliege bzw. vorliegen müsse. Erst nachdem die swissmedic bestätigt habe, dass keine solche Einwilligung vorliege, habe er (der Beschuldigte) dieses mutmassliche "Vergehen" in guten Treuen dem Regierungsrat gemeldet. Er habe die möglichen und zumutbaren Abklärungen getätigt, weshalb seine Hinweise in der Aufsichtsanzeige gerechtfertigt gewesen seien.