- Eine hierzu im Jahr 2014 ergangene Publikation ([…]; vgl. hierzu act. 482 ff.), in der unrichtigerweise behauptet worden sei, dass "diese Forschung" von einer Ethikkommission bewilligt worden sei und dass eine Einwilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts (swissmedic) sowie ein "informed consent" (der beteiligten Patienten) vorgelegen hätten - Forschung an intubierten Patienten zur nicht invasiven Bestimmung des Hirndrucks, die unethisch gewesen sei, weil ohne Einwilligung der beteiligten Patienten erfolgt, auf falschen Annahmen beruhend und für die Patienten (wegen einer angeblichen Erblindungsgefahr) gefährlich