Am 14. Juni 2021 reichte er wegen einer vom Beschuldigten und Mitbeschuldigten an einer Sitzung des Verwaltungsrats des D. [am […]] gezeigten Präsentation eine "Ergänzung der Strafanzeige" ein und stellte auch diesbezüglich Strafanträge wegen übler Nachrede, ev. Verleumdung. 1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 27. Juni 2022 wegen der vom Beschwerdeführer am 14. Juni 2021 beanzeigten Präsentation einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen übler Nachrede zum Nachteil des Beschwerdeführers. Der Beschuldigte erhob am 28. Juli 2022 (vorsorglich) Einsprache gegen diesen Strafbefehl.