Die Oberstaatsanwaltschaft sei nun angehalten, mittels Übernahmeersuchen an die Basler und solothurnischen Strafverfolgungsbehörden zu gelangen, bevor die Gerichtsstandsangelegenheit am Bundesstrafgericht anhängig gemacht werden könne. Der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm seien somit aufgrund Unzuständigkeit die Hände für weitere Ermittlungshandlungen gebunden.