in der Strafsache gegen B._____ betreffend falsche Anschuldigung -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A. (Beschwerdeführer) reichte am 12. Juni 2022 bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eine Kopie seiner bereits am 12. Juni 2021 erstatteten Strafanzeige gegen B. wegen falscher Anschuldigung ein. 2. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess am 7. Juli 2022 in der vom Beschwerdeführer beanzeigten Strafsache vom 12. Juni 2022 eine Nichtanhandnahmeverfügung, welche von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 13. Juli 2022 genehmigt wurde.