2022 (E. 5.2) die Verhältnismässigkeit der Untersuchungshaft ausdrücklich mit dem Hinweis bejaht hätten, dass diese nur für zwei Monate beantragt worden sei, und - dass die ausstehenden Spurenauswertungen sowie ein Kurzgutachten zu seinem psychischen Zustand auch innert Monatsfrist vorgenommen werden könnten.