Hinweise auf Kontakte im In- oder Ausland, die es ihm ermöglichen würden, sich dem Strafverfahren zu entziehen, gebe es keine. Auch die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten behauptete psychische Labilität spreche gegen Fluchtgefahr, zumal er diesfalls noch mehr auf Hilfe und Unter- -8-