Seither habe er sich mit wenigen Ausnahmen in der Schweiz aufgehalten und sei grundsätzlich nur für wenige Wochen ins Ausland gereist. Zwar verfüge er aus gesundheitlichen Gründen derzeit über keine Arbeitsstelle. Er habe aber bereits in der Schweiz gearbeitet und erhalte auch Unterstützung durch die SUVA und von seinen Eltern, weshalb er die Schweiz im Falle seiner Haftentlassung nicht verlassen würde. Sein Lebensmittelpunkt befinde sich in der Schweiz. Hinweise auf Kontakte im In- oder Ausland, die es ihm ermöglichen würden, sich dem Strafverfahren zu entziehen, gebe es keine.