dieser allerdings nicht weiter erhärten. In diesem Fall ist der allgemeine Haftgrund gegeben, wenn die beschuldigte Person im Laufe der Ermittlungen nicht entlastet wird (vgl. hierzu etwa Urteil des Bundesgerichts 1B_131/2022 vom 25. März 2022 E. 3.1). 2.2. 2.2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bejahte in seiner Verfügung vom 15. Juli 2022 (E. 4.1) den von der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten geltend gemachten dringenden Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer für eine im Zeitraum 20. April – 16. Mai 2022 stattgefundene Serie von Sachbeschädigungen (insbesondere Einschlagen von Geschäftsfenstern und Autoscheiben) in C. verantwortlich sei.