Bei dieser Sachlage erscheint die Verwertbarkeit von Beweisen, die anlässlich der Sichtung bzw. Durchsuchung des Fahrzeuges und in der Folge auch der Garagenbox gefunden wurden, entsprechend den dargelegten Erwägungen des Urteils 1B_94/2022 vom 18. März 2022 (vgl. oben E. 3.3.1) nicht zum Vornherein ausgeschlossen. Im vorliegenden Haftprü- -6-