3.4. Gemäss den Verfahrensakten wurde der Beschwerdeführer am 13. Juli 2022 um 01.17 Uhr in T. als Lenker des Personenwagens X., Y. durch die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal angehalten und kontrolliert. Anlässlich der Kontrolle bestanden beim Beschwerdeführer Anzeichen auf Betäubungsmittelkonsum. Der vor Ort durchgeführte Betäubungsmittelschnelltest verlief positiv auf Kokain. Im Rahmen einer ersten Sichtung gestützt auf das PolG konnten im Fahrzeug zwei Haschischplatten und ein grösserer Bargeldbetrag gesichtet werden.