Ebenso wenig ist diese Massnahme geeignet, den Beschwerdegegner von einer Ausreise aus der Schweiz abzuhalten, zumal seit dem Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen von Schengen grundsätzlich keine Personenkontrollen mehr an der Landesgrenze durchgeführt werden. Zwar mag es zutreffen, dass vereinzelt noch Personenkontrollen durchgeführt werden, wobei es sich mit entsprechender Vorbereitung als nicht besonders schwierig erweisen dürfte, die Örtlichkeiten und den Zeitpunkt des Grenzübertritts so zu wählen, dass eine Personenkontrolle erfolgreich umgangen werden kann. Das Vorbringen des Beschwerdegegners, wonach er ohne seine Reisepapiere im Schengenraum keine Arbeit finde, zielt ins