bereits jetzt bekannt sein dürften. Jedenfalls erweist sich die von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 26. Juli 2022 beantragte Untersuchungshaft von drei Monaten im Hinblick auf die dem Beschwerdegegner drohende Strafe ohne weiteres als verhältnismässig. Soweit der Beschwer- - 14 -