Seine Familie verfüge bereits zum jetzigen Zeitpunkt über ein Haus in Q. (Protokoll der Haftverhandlung vom 27. Juli 2022 [HA.2022.358], S. 4), welches zurzeit von seiner Frau und seinen Kindern bewohnt werde (Protokoll der Haftverhandlung vom 27. Juli 2022 [HA.2022.358], S. 6). Freizeitbeschäftigungen habe er in der Schweiz keine, verfüge aber über einen Freundeskreis (Einvernahme vom 25. Juli 2022 zur Person, Fragen 62 und 63). Er habe vor 3 Jahren einen Privatkredit über Fr. 25'000.00 mit einer Laufzeit von 6 Jahren aufgenommen (Einvernahme vom 25. Juli 2022 zur Person, Frage 45). Würdigt man diese - 11 -