der Fall sein soll (Einvernahme zur Person vom 25. Juli 2022, Frage 59; Hafteröffnungseinvernahme vom 26. Juli 2022, Frage 19). Nach dem Gesagten besteht zum jetzigen Verfahrensstand jedenfalls der dringende Tatverdacht, dass der Beschwerdegegner den Reissverschluss und den Knopf der Hose von B. öffnete und sie - im Wissen um ihr Alter - mit der Hand im Unterbauchbereich berührte bzw. streichelte. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die vorliegend betroffene Körperregion -9-