Dies ergibt sich im Weiteren auch aus ihrer Aussage anlässlich der Einvernahme vom 24. Juli 2022, wonach sie nicht glaube, dass er ihr an die Scheide oder die Schamlippen gefasst habe, jedenfalls habe sie dies nicht gespürt. Dass B. zunächst über Unterleibschmerzen klagte, fällt vorwiegend nicht ins Gewicht, wobei dies möglicherweise auf eine Überforderung mit dem mutmasslich Erlebten zurückzuführen ist, handelt es sich bei B. doch um ein erst 13- jähriges Mädchen.