Gemäss der Aktennotiz vom 27. Juli 2022 sowie der Stellungnahme vom 29. Juli 2022 der Präsidentin des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau wurde die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm gleichentags um ca. 17:30 Uhr telefonisch über den Entscheid informiert, wobei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm nach ca. 5 Minuten zurückgerufen und Beschwerde angemeldet habe. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm weist mit zwei Skype-Protokollen nach, dass ihr der Entscheid um 17:27 Uhr telefonisch eröffnet worden war und sie um 17:38 Uhr ebenfalls telefonisch beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau Beschwerde anmeldete (Beilagen 1 und 2 zur Stellungnahme der