3. 3.1. Mit per Mail dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau um 20:21 Uhr eingereichter und von diesem der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau um 20:33 Uhr übermittelter Beschwerde vom 27. Juli 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Versetzung von A. (fortan: Beschwerdegegner) in Untersuchungshaft. Ferner sei superprovisorisch die Weiterführung der Haft bis zum Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau anzuordnen.