2. Nachdem die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 26. Juli 2022 Untersuchungshaft beantragte, wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau das Gesuch mit Verfügung vom 27. Juli 2022 ab und ordnete die Haftentlassung von A. an. Anstelle der Untersuchungshaft ordnete es folgende Ersatzmassnahmen an: " Der Beschuldigte wird verpflichtet, sämtliche Ausweispapiere bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zu hinterlegen (Ausweis- und Schriftensperre).