Der Einsatz eines IMSI-Catchers vom 28. März 2021 habe ergeben, dass der Beschwerdeführer dieses Gerät benutzt habe. Die Auswertung des Mobiltelefons habe Daten vom 18. Dezember 2020 bis 8. Juni 2021 ergeben. Es seien 6046 ein- und ausgehende Nachrichten des Benutzers [Benutzer-Nr.] festgestellt worden. Bei der Anhörung einzelner Sprachnachrichten habe die Stimme des Beschwerdeführers deutlich herausgehört werden können. Auf den Bilddateien seien u.a. Marihuanabeutel, welche identisch verpackt seien wie diejenigen, welche bei der Festnahme des Beschwerdeführers sichergestellt worden seien, sowie ein Bild des F., in welchem der Beschwerdeführer jeweils übernachte, zu sehen.