Mittlerweile liegen weitere Erkenntnisse im Zusammenhang mit einem nach der Festnahme des Beschwerdeführers im Reisecar festgestellten Mobiltelefon vor, welche den gegen den Beschwerdeführer bestehenden Tatverdacht noch weiter untermauern. Gemäss dem von der Kantonalen Staatsanwaltschaft mit Stellungnahme vom 10. August 2022 eingereichten Polizeirapport vom 6. Mai 2022 handelt es sich um ein sog. […]-Gerät mit welchem verschlüsselte Kommunikationen vorgenommen worden seien. Der Einsatz eines IMSI-Catchers vom 28. März 2021 habe ergeben, dass der Beschwerdeführer dieses Gerät benutzt habe.