schwerdeführers vom 27. August 2021, Nr. 4, S. 3 ff.; Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2022.6 vom 24. Januar 2022 E. 3.2.3). Gestützt auf die genannten Umstände besteht beim Beschwerdeführer ein Tatverdacht hinsichtlich des qualifizierten Betäubungsmittelhandels.