Gemäss den Aussagen eines Busfahrers, welche dem Beschwerdeführer vorgehalten und von diesem nicht bestritten wurden, habe der Beschwerdeführer in Q. mit ihm und dem anderen Busfahrer im Hotelzimmer übernachtet. Im Anhänger des Reisebusses wurden Werkzeuge und Materialien gefunden, welche mit der Geschäftskreditkarte des Reisecarunternehmens bezahlt worden waren, wobei der Kauf der Gegenstände gemäss den Aussagen von E. im Auftrag des Beschwerdeführers erfolgt sei, was vom Beschwerdeführer (bis auf den Vorhalt, dass diese Gegenstände zur Montage der doppelten Rückwand verwendet wurden) nicht bestritten wurde (Protokoll der delegierten Einvernahme des Be-