und seinem Bruder E. als Fahrer wenige Meter vor dem (ohne Passagiere verkehrenden) Reisebus des vom Beschwerdeführer geführten Reiseunternehmens den Grenzübergang von R. in die Schweiz überquerte. Im Anhänger des Reisecars mit doppelter Rückwand waren mindestens 100 kg Marihuana versteckt. Gemäss den Aussagen eines Busfahrers, welche dem Beschwerdeführer vorgehalten und von diesem nicht bestritten wurden, habe der Beschwerdeführer in Q. mit ihm und dem anderen Busfahrer im Hotelzimmer übernachtet.