"1. Das Haftentlassungsgesuch vom 11. Juli 2022 sei gutzuheissen und der Gesuchsteller sei umgehend aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter seien geeignete Ersatzmassnahmen zu treffen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchsgegnerin."